Sie sind aus Ihrem Herkunftsland weggezogen und plötzlich verlangt eine Behörde, eine Bank oder eine andere Institution ein amtliches Dokument, das Ihnen nicht vorliegt. Vielleicht handelt es sich um eine Urkunde, die Sie nie abgeholt haben, oder um ein Dokument, von dem Sie nicht wussten, dass Sie es rechtzeitig beantragen müssen. Ganz gleich, ob Sie heute in Deutschland, Rumänien oder einem anderen Land leben, nur wegen eines einzelnen Dokuments zurückzureisen, ist in den meisten Fällen unverhältnismäßig.
Genau hier kommen wir ins Spiel. Wir ermitteln die zuständige Behörde, stellen den Antrag in Ihrem Namen und senden Ihnen das ausgestellte Dokument zu, ganz ohne persönliche Anreise.
Was umfasst unser Service zur Ausstellung amtlicher Dokumente?
Wir kümmern uns um die Beantragung und Beschaffung von Urkunden und amtlichen Dokumenten direkt bei der zuständigen Behörde Ihres Herkunftslandes. Auf Wunsch sorgen wir außerdem dafür, dass die erforderlichen Beglaubigungen, Stempel und Unterschriften vorhanden sind, damit die Dokumente von den Behörden Ihres heutigen Wohnsitzlandes anerkannt werden können.
Bei Personenstandsurkunden (z. B. Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden sowie steuerlichen Bescheinigungen) erfolgt die Antragstellung durch unseren kooperierenden Rechtsanwalt auf Grundlage einer anwaltlichen Vollmacht (Mandatsvertrag), sodass kein Notartermin erforderlich ist. Möchten Sie stattdessen eine andere Person, beispielsweise einen Angehörigen oder eine Vertrauensperson, bevollmächtigen, bieten wir hierfür einen gesonderten Service zur Erstellung und notariellen Beglaubigung einer Vollmacht an. Weitere Informationen finden Sie unter Notarielle Vollmachten. Für andere Dokumente, insbesondere im Immobilien- oder Erbrecht, ist eine notarielle Vollmacht gesetzlich erforderlich. Auch in diesen Fällen begleiten wir Sie während des gesamten Verfahrens.
Welche Dokumente können wir für Sie beschaffen?
- Geburtsurkunde, auch wenn das Original verloren gegangen oder niemals abgeholt wurde.
- Mehrsprachiger Auszug aus dem Geburtenregister, ausgestellt nach dem Wiener Übereinkommen und in den Vertragsstaaten ohne zusätzliche Übersetzung anerkannt.
- Heiratsurkunde
- Mehrsprachiger Auszug aus dem Heiratsregister, die standardisierte internationale Fassung der Heiratsurkunde.
- Ledigkeitsbescheinigung, als Nachweis des aktuellen Familienstands (ledig, geschieden oder verwitwet), die häufig für eine Eheschließung im Ausland benötigt wird.
- Bescheinigung nach der Brüssel-IIa-/Brüssel-IIb-Verordnung über eine Ehescheidung, ausgestellt vom zuständigen Gericht und häufig für eine erneute Eheschließung in einem anderen EU-Mitgliedstaat erforderlich.
- Sterbeurkunde
- Mehrsprachiger Auszug aus dem Sterberegister, die standardisierte internationale Fassung der Sterbeurkunde.
- Grundbuchauszug für eine Immobilie im Herkunftsland.
- Steuerliche Unbedenklichkeits- bzw. Steuerbescheinigung
- Melde- bzw. Wohnsitzbescheinigung
- Unterlagen für Immobiliengeschäfte, einschließlich aller Dokumente, die für einen Immobilienkauf oder -verkauf erforderlich sind.
Für jedes dieser Dokumente gelten eigene Verfahren, Bearbeitungszeiten und besondere Anforderungen der jeweils zuständigen Behörde. Aus diesem Grund erläutern wir jedes Dokument und den entsprechenden Ablauf auf einer eigenen Informationsseite.
Was bedeutet es in der Praxis, diese Dokumente selbst zu beschaffen?
Jede der oben genannten Urkunden und Bescheinigungen wird von einer anderen Behörde ausgestellt und unterliegt einem eigenen Verfahren, von Standesämtern und Meldebehörden über Grundbuchämter bis hin zu Finanzämtern. Bereits die Beschaffung eines einzigen Dokuments bedeutet häufig mehrere Urlaubstage für eine Reise ins Herkunftsland sowie einen erheblichen Zeitaufwand, um herauszufinden, welche Behörde zuständig ist und welche Unterlagen im jeweiligen Fall eingereicht werden müssen.
Benötigen Sie mehrere Dokumente gleichzeitig, steigt der organisatorische Aufwand entsprechend. Bevollmächtigen Sie stattdessen einen Angehörigen oder eine Vertrauensperson in Ihrem Herkunftsland, muss auch diese Person die jeweiligen Verfahren kennen und ausreichend Zeit für Behördengänge haben.
Unser kooperierender Rechtsanwalt ermittelt für jedes Dokument die zuständige Behörde und übernimmt die Antragstellung in Ihrem Namen. So sparen Sie sich die Anreise, müssen keinen Urlaub nehmen und sind nicht darauf angewiesen, selbst eine geeignete Vertrauensperson vor Ort zu finden.
So läuft der Ablauf ab
- 01Wir ermitteln die zuständige Behörde für das von Ihnen benötigte Dokument.
- 02Wir stellen den Antrag. Bei Personenstandsurkunden erfolgt dies durch unseren kooperierenden Rechtsanwalt. Für Dokumente, bei denen gesetzlich eine notarielle Vollmacht erforderlich ist (z. B. im Immobilien- oder Erbrecht), erfolgt die Antragstellung auf Grundlage Ihrer notariellen Vollmacht.
- 03Die zuständige Behörde stellt das Dokument aus, entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften und internen Verfahren.
- 04Wir senden Ihnen das Dokument zu, per Post oder internationalem Kurierdienst an Ihre Wunschadresse.
Während des gesamten Verfahrens halten wir Sie über den aktuellen Bearbeitungsstand auf dem Laufenden. Bereits zu Beginn erhalten Sie eine realistische Einschätzung der voraussichtlichen Bearbeitungsdauer, die sich nach der Art des Dokuments und der zuständigen Behörde richtet.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich während des Verfahrens persönlich erscheinen?
Bei Personenstandsurkunden ist dies nicht erforderlich. Der Antrag wird von unserem kooperierenden Rechtsanwalt auf Grundlage eines Mandatsvertrags gestellt, sodass kein Notartermin notwendig ist. Wenn Sie stattdessen lieber selbst eine andere Person, beispielsweise einen Angehörigen oder eine Vertrauensperson, bevollmächtigen möchten, bieten wir hierfür einen gesonderten Service an. Weitere Informationen finden Sie unter Notarielle Vollmachten.
Für Dokumente, bei denen gesetzlich eine notarielle Vollmacht vorgeschrieben ist, insbesondere im Immobilien- oder Erbrecht, müssen Sie die Vollmacht bei einem Notar an Ihrem aktuellen Wohnort unterschreiben.
Was passiert, wenn das Originaldokument verloren gegangen ist oder sich nicht mehr im Archiv befindet?
In vielen Fällen kann je nach Art des Dokuments und der zuständigen Behörde ein Duplikat oder eine Wiederherstellung der Urkunde beantragt werden. Schildern Sie uns einfach Ihren konkreten Fall, wir prüfen die Möglichkeiten und informieren Sie darüber, wie das Verfahren abläuft.
Wie lange dauert das gesamte Verfahren?
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Art des Dokuments sowie von der zuständigen Behörde ab. Nachdem wir Ihre Anfrage geprüft haben, teilen wir Ihnen eine realistische voraussichtliche Bearbeitungszeit mit. Vorab können wir keinen verbindlichen Zeitraum zusagen.
Benötigt das ausgestellte Dokument eine Apostille?
Das hängt davon ab, in welchem Land Sie das Dokument verwenden möchten. Falls eine Apostille oder eine Legalisierung erforderlich ist, informieren wir Sie über die nächsten Schritte. Weitere Informationen finden Sie unter Apostille und Legalisierung.
Benötige ich für das ausgestellte Dokument auch eine Übersetzung?
Wenn die Behörde, bei der Sie das Dokument einreichen, eine beglaubigte Übersetzung verlangt, übernehmen wir diese gerne als ergänzende Dienstleistung. Weitere Informationen finden Sie unter Beglaubigte Übersetzungen.